Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,

ab dem 24.11.2021 gilt die 28.CoBeLVO. Für den Unterricht bedeutet dies:

  • es gilt die 2G Regelung – geimpt oder genesen
  • Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen
  • für Kinder und Jugendliche zwischen 12 bis 17 Jahren gilt die 3G-Regel – hierbei muss dann ein zusätzlicher Test (nicht älter als 24 Std.) zu den Schultests hinzukommen – der Test kann auch hier vor Ort durchgeführt werden (bitte einen Schnelltest dafür mitbringen)
  • grundsätzlich gilt Maskenpflicht

 

Vielen Dank für das Verständnis und bleiben Sie alle gesund!